Kleinstgründungen

Die größte Schwierigkeit bei der Gründung von Kleinstunternehmen ist nach wie vor die Finanzierung. Hierzu werden Darlehen geringer Summe benötigt, für die die bankenüblichen Bedingungen gelten und die von den Banken nur sehr zurückhaltend vergeben werden. Keine Bank wird sich die Mühe geben, die Tragfähigkeit Ihrer Unternehmung zu beurteilen, wenn sie nur € 10.000 Kapitalbedarf haben. Diese Problematik stellt sich insbesondere bei der sog. Ich-AG.

Eine Reaktion hierauf ist die Vergabe sog. Micro-Darlehen. Die kfw-Mittelstandsbank hat hierzu aktuell das Programm "Mikro 10" aufgelegt. Erfasst wird ein Kapitalbedarf von € 5.000 - € 10.000. Auch hier gilt das Hausbankprinzip, d.h. die Beantragung der Gelder erfolgt bei Ihrer Hausbank. Um deren Zurückhaltung bei der Vergabe von Micro-Darlehen zu begegnen, kann die Bank mit dem Unternehmensberater einen Kooperationsvertrag schließen. Dieser sieht vor, dass einige der Aufgaben der Bank bei der Abwicklung des Darlehens vom Berater übernommen werden. Damit wird der Aufwand der Bank bei der Bearbeitung des Darlehens verringert.

Kritik: Wir haben Zweifel am Sinn dieses Programms. Zunächst erscheint uns das Limit bis € 10.000 recht knapp bemessen. Des Weiteren geht das Programm finanziell zu Lasten der Gründer, da die Tätigkeit des Unternehmensberaters aus dem Kooperationsvertrag bezahlt werden muss. Schließlich ist der vertragsrechtliche Aufwand zwischen Berater und Bank nicht gerade gering. Insofern ist der Aufwand bei der Bank nur in den vertraglichen Bereich verschoben und könnte dadurch abgefedert werden, indem eine dauerhafte vertragliche Beziehung zwischen Berater und Bank besteht, was angesichts der aktuellen Gründungszahlen nicht häufig sein wird.