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Ab dem 1.10.08 kann mit dem Gründercoaching der KfW (kfw-Mittelstandsbank) auch die Gründung aus der Arbeitslosigkeit per Beratungszuschuss finanziert werden. Gezahlt werden 90% unseres Honorars mit einem Limit bei EUR 3.600.

Seit dem 16.04.2007 läuft der Gründerwettbewerb start2grow (www.start2grow.de) in NRW. Der Wettbewerb ist in 3 Abteilungen gesplittet: Mikrotechnik, IT und übrige Branchen. lorenz + partner - unternehmensberater ist als Coach registriert.

Die Bundesagentur (BA) hat mit Datum v. 01.08.2006 die Ich-AG und das Überbrückungsgeld abgeschafft. An deren Stelle tritt nun der sog. Gründungszuschuss. Für die Zeit von 9 Monaten wird das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld gezahlt. Unter gewissen Voraussetzungen werden für weitere 6 Monate EUR 300/mtl. geleistet. Die Bewilligungsvoraussetzungen sind insbesondere gegenüber dem Überbrückungsgeld eingeschränkt worden. So sind übergangslose Gründungen aus der Beschäftigung nicht (mehr) finanzierbar. Eine erneute Förderung ist nicht vor dem Ablauf von 2 Jahren möglich. Auch müssen gewisse Anwartschaften in der Arbeitslosenversicherung erworben worden sein. Schließlich benötigen Sie eine fachliche Stellungnahme, die wir gerne für Sie fertigen.

Das Bundeskabinett hat im Februar 2006 den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie (Basel II) verabschiedet.

Das Bundesfinanzministerium hat das Gesetz (Mai 2005) zur Sicherung der Unternehmensnachfolge vorgelegt. Inhalt: zinslose Stundung von Erbschaftsteuer und (Teil)Erlass der Erbschaftsteuer bei Fortführung des Betriebs. Tipp: bei anstehender Unternehmensnachfolge sollte das Gesetz bereits berücksichtigt werden. 

Die KfW hat das Programm "Mikro 10" aufgelegt. Es geht um die Finanzierung von Kleinstgründungen. Ab 01.04.05 gilt für Neuanträge bei der KfW das sog. risikogerechte Zinssystem. Hierbei wird jedes Unternehmen in eine sog. Preisklasse eingeordnet, die sich aus Bonität und Besicherung ergibt. Daraus folgt dann ein bestimmter Zinssatz für das beantragte Darlehen. Das ist eine Folge von Basel II, die die Anforderungen an Ihren Businessplan deutlich erhöht. Siehe dazu auch unsere Rating-Seite.

Die Rechnungslegung gegenüber Unternehmern ist zum 01.01.04 verschärft worden. Ihre Rechnung muss nunmehr zwingend Ihre Steuernummer oder die USt-IdNr enthalten und eine fortlaufende Nummer tragen. Ist dass nicht der Fall, wird die Rechnung weder fällig, noch kann Ihr Geschäftspartner die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Das gilt nicht bei Bagatellbeträgen.

Das Kleinunternehmerförderungsgesetz ist rückwirkend zum 01.01.03 in Kraft getreten. Wichtigste Neuregelungen: bei Ansparabschreibungen für Gründer muss bei einer Anschaffung des Wirtschaftsguts im Jahr der Betriebseröffnung keine Rücklage gebildet werden. Überbrückungsgeld fließt nicht mehr in die Progression ein. Ab dem Veranlagungszeitraum 2004 ist für die Einnahme-Überschussrechnung das amtliche Formular zu benutzen. Unternehmer mit einem Umsatz bis zu € 17.500 (Kleinunternehmer) sind nicht umsatzsteuerpflichtig.

(überholt. Nur noch für Informationszwecke): Die neue "Ich-AG": ab dem 01.01.03 besteht für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus eine neue alternative Möglichkeit der Förderung. Nunmehr gibt es neben dem Überbrückungsgeld den sog. Existenzgründungszuschuss. Die Voraussetzungen beider Zuschüsse sind recht ähnlich. Die wesentlichen Unterschiede bestehen in der Dauer und Höhe der Leistung, als auch in der Sozialversicherung. Der Zuschuss ist dreifach gegliedert und läuft entsprechend bis zu 3 Jahre, in denen die Höhe der Zahlungen abnimmt. Neu ist, dass Zuschüsse dieser Art zu einem Anspruch führen. Wird der Zuschuss zu 100% in Anspruch genommen, führt das zu einer Auszahlung von € 14.400. Der Zuschuss stellt jedoch auch besondere Anforderungen an den Gewinn der Unternehmung. Wichtig ist auch, dass Sozialversicherungsbeiträge vom Unternehmer selbst getragen werden. Auch hierzu wurde das Gesetz geändert und sieht nun reduzierte Beitragssätze für Existenzgründer vor. Das Kleinunternehmerförderungsgesetz (siehe unten) hat die Einschränkung des Beschäftigungsverbots für Arbeitnehmer oder Familienangehörige gestrichen.

Da nun ein Alternativverhältnis zweier Zuschüsse besteht, stellt sich die Frage nach Vor- und/oder Nachteilen. Letztendlich muss man rechnen: die Laufzeit von 3 Jahren ist nicht immer vorhersehbar. Um diese zu bestimmen, muss eine gründliche Planung erstellt werden. Erst nach deren Ergebnis kann man die Beträge überhaupt miteinander vergleichen. Berechnet werden müssen auch die Beiträge für die Rentenversicherung. Hier besteht Pflichtmitgliedschaft! Schließlich muss noch beachtet werden, dass es Fördermittel gibt, die die Zahlung von Überbrückungsgeld voraussetzen. Wird dann der vermeintlich "werthaltigere" Existenzgründungszuschuss gewählt, geht einem eventuell eine andere Leistung (z.B. EU-Mittel) verloren. Insgesamt besteht damit erhöhter Beratungsbedarf bei jedem Gründer.